ORKB mit Rechtsprechungsbefugnissen werden oft missverstanden und der Wert ihrer besonderen Merkmale wird in der Regel nicht richtig eingeschätzt. Eine ORKB verfügt über eine Rechtsprechungsbefugnis, wenn sie das gesetzliche Mandat erhalten hat, eine Person wegen einer Unregelmäßigkeit oder eines Schadens im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlicher Gelder infolge eines kontradiktorischen Verfahrens zu sanktionieren, vorausgesetzt dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der ORKB und kann der betreffenden Person zugeordnet werden.
Schild: EUROSAI
Filtrado por: