Prüfung der Finanzberichterstattung: bewährte Verfahren und Auswirkungen auf die Segmentberichterstattung im öffentlichen Sektor
Autor: Oberste Rechnungskontrollbehörde der Arabischen Republik Ägypten
Einleitung
Die Offenlegung von Rechnungsabschlüssen gilt als wichtiges Element, das für mehr Transparenz sowie Rechenschaftspflicht sorgt und somit zur Korruptionsbekämpfung beiträgt. Prüfungen der Rechnungsführung durch Oberste Rechnungskontrollbehörden (ORKB) spielen eine wirkungsvolle Rolle bei der Prüfung dieser Offenlegungen. In diesem Beitrag befassen wir uns mit der Prüfung der Segmentberichterstattung im öffentlichen Sektor und stellen eine Fallstudie zu diesen Offenlegungen – einem wichtigen Aspekt zur Erhöhung von Transparenz und Rechenschaftspflicht – vor.
Die Internationale Rechnungslegungsnorm für den Öffentlichen Sektor 18 (International Public Sector Accounting Standard; IPSAS 18) legt die Grundsätze für die Segmentberichterstattung im öffentlichen Sektor dar und besagt, dass die Offenlegung von Segmentinformationen die Finanzberichterstattung transparenter macht und die Einrichtung in die Lage versetzt, ihren Rechenschaftspflichten (IPSAS 18, B) auf einer angemessenen Grundlage nachzukommen, um so Leistungsbeurteilungen sowie die Entscheidungsfindung bezüglich der Mittelzuweisung zu ermöglichen.
Risiken bei der segmentalen Darstellung von Finanzinformationen
IPSAS 18 legt einen Ansatz zur Bestimmung des erforderlichen Detailgrads für die Segmentberichterstattung in den Erläuterungen zum Rechnungsabschluss fest.
Die Norm schreibt vor, dass Segmente als unterscheidbare Tätigkeit oder Gruppe von Tätigkeiten einer Einrichtung ermittelt werden, für die es angemessen ist, Finanzinformationen separat darzustellen, um die bisherige Leistung der Einrichtung bei der Erreichung ihrer Ziele zu beurteilen und Entscheidungen über die künftige Mittelzuweisung zu treffen (IPSAS 18, 9).
In Übereinstimmung mit dieser Norm müssen Einrichtungen des öffentlichen Sektors bestimmte Tätigkeiten oder Gruppen von Tätigkeiten festlegen, über die als Segmente gesondert berichtet werden soll. Dies trägt dazu bei, (a) die Leistung der Einrichtung zu beurteilen und festzustellen, ob sie ihre Ziele in der Vergangenheit erreicht hat, sowie (b) fundierte Entscheidungen über die Mittelzuweisung zu treffen. Einrichtungen werden zudem dazu angehalten, zusätzliche Informationen über diese berichtspflichtigen Segmente offenzulegen, sofern dies in der Norm vorgesehen oder für die Rechenschaftspflicht und Entscheidungsfindung erforderlich ist. (IPSAS 18, 13).
Bei der Bestimmung der segmentalen Finanzinformationen zu berücksichtigende Faktoren
Unter anderem folgende Faktoren müssen berücksichtigt werden bei der Festlegung, ob Leistungen (Waren, Dienstleistungen) miteinander verknüpft sind und für die Zwecke der Finanzberichterstattung als Segmente zusammengefasst werden sollten:
(a) die primären operativen Ziele, Waren und Dienstleistungen der Einrichtung; die Aktivitäten zur Erreichung jedes dieser Ziele; ob Mittel auf der Grundlage der Bündelung von Waren und Dienstleistungen zugewiesen und budgetiert werden;
(b) die Art der produzierten Waren oder erbrachten Dienstleistungen oder ausgeübten Tätigkeiten;
(c) die Art des Produktionsprozesses bzw. des Prozesses oder Mechanismus zur Erbringung und zum Angebot von Dienstleistungen;
(d) die Art der Kundinnen und Kunden bzw. Konsumentinnen und Konsumenten der Güter oder Dienstleistungen;
(e) ob dies den Führungsstil der Einrichtung widerspiegelt und wie Finanzinformationen an die obere Führungsebene sowie das Leitungsgremium berichtet werden;
(f) gegebenenfalls die Art des regulatorischen Umfelds (z. B. Verwaltungs- oder gesetzliche Behörde) oder des staatlichen Sektors (z. B. Finanzsektor, öffentliche Versorgungsunternehmen oder allgemeine öffentliche Verwaltung).
Fallstudie
Der Fall
Einrichtung (X) – eine Einrichtung des öffentlichen Sektors, welche die IPSAS anwendet, über eine Reihe von Nebenstellen verfügt und einen konsolidierten Rechnungsabschluss erstellt. Im konsolidierten Rechnungsabschluss weist sie eine Reihe von Segmenten aus, legt die Segmente auf der Tätigkeitsebene offen und wird gemäß den International Standards on Auditing (ISA) geprüft.
Offenlegungen
Nachstehend finden Sie den Abschnitt über die segmentalen Offenlegungen zum 31. Dezember 2024 und zum 31. Dezember 2023 für die Einrichtung (X), deren Haupttätigkeit aus Segmenten besteht, die Erlöse aus Landverkehr, Seeverkehr und sonstigen Dienstleistungen sowie Erträge ohne Leistungsaustausch in Form von staatlichen Zuschüssen umfassen.
Informationen zu den Segmenten
| Summe (in Tausend Pfund) | Zuschüsse (in Tausend Pfund) | Sonstige Leistungen (in Tausend Pfund) | Seeverkehr (in Tausend Pfund) | Landverkehr (in Tausend Pfund) | Beschreibung |
| 31.12.2024 | |||||
| 41.000.000 | 600.000 | 3.700.000 | 22.700.000 | 14.000.000 | Erträge |
| (10.100.000) | (1.100.000) | (6.000.000) | (3.000.000) | Löhne | |
| (2.500.000) | (700.000) | (300.000) | (1.500.000) | Abschreibung | |
| 13.700.000 | 600.000 | 800.000 | 7.200.000 | 5.100.000 | Überschuss |
| 52.000.000 | 10.000.000 | 20.000.000 | 22.000.000 | Gesamtvermögen pro Segment | |
| 18.500.000 | 3.000.000 | 500.000 | 15.000.000 | Gesamtverbindlichkeiten pro Segment | |
| 31.12.2023 | |||||
| 39.950.000 | 550.000 | 3.750.000 | 22.650.000 | 13.000.000 | Erträge |
| (9.520.000) | (920.000) | (5.800.000) | (2.800.000) | Löhne | |
| (2.460.000) | (720.000) | (215.000) | (1.525.000) | Abschreibung | |
| 13.480.000 | 550.000 | 830.000 | 7.300.000 | 4.800.000 | Überschuss |
| 29.450.000 | 7.000.000 | 20.300.000 | 2.150.000 | Gesamtvermögen pro Segment | |
| 38.700.000 | 4.200.000 | 18.000.000 | 16.500.000 | Gesamtverbindlichkeiten pro Segment |
Offenlegung der Erträge nach wesentlichen Produktgruppen und geografischen Gebieten
| Summe (in Tausend Pfund) | Zuschüsse (in Tausend Pfund) | Sonstige Leistungen (in Tausend Pfund) | Seeverkehr (in Tausend Pfund) | Landverkehr (in Tausend Pfund) | Beschreibung |
| 31.12.2024 | |||||
| 14.150.000 | 350.000 | 2.300.000 | 11.500.000 | 10.000.000 | Gebiet 1 |
| 3.600.000 | 200.000 | 1.200.000 | 10.700.000 | 2.500.000 | Gebiet 2 |
| 3.250.000 | 50.000 | 200.000 | 500.000 | 1.500.000 | Gebiet 3 |
| 21.000.000 | 600.000 | 3.700.000 | 22.700.000 | 14.000.000 | Gesamterträge |
| 31.12.2023 | |||||
| 12.500.000 | 250.000 | 1.900.000 | 11.150.000 | 9.200.000 | Gebiet 1 |
| 13.700.000 | 200.000 | 1.100.000 | 11.200.000 | 1.200.000 | Gebiet 2 |
| 3.750.000 | 100.000 | 750.000 | 300.000 | 2.600.000 | Gebiet 3 |
| 39.950.000 | 550.000 | 3.750.000 | 22.650.000 | 13.000.000 | Gesamterträge |
Prüftätigkeit
Wesentlichkeit
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des International Standard on Auditing 320 (ISA 320) und unter Berücksichtigung des Leitfadens für Prüfungsverfahren der ORKB Ägypten (Accountability State Authority; ASA) haben wir die Wesentlichkeit auf 1 % des Vermögens und die leistungsbezogene Wesentlichkeit auf 80 % festgelegt.
Planung der Prüfung des Rechnungsabschlusses
Die ASA plante die Prüfung des Rechnungsabschlusses gemäß den Bestimmungen von ISA 300. Bei der Ermittlung und Bewertung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen (gemäß ISA 315) konzipierten wir die Prüfungsverfahren entsprechend den bewerteten Risiken (gemäß ISA 330). Unter Anwendung unseres fachlichen Urteilsvermögens legten wir die durchzuführenden inhaltlichen Prüfungsverfahren fest:
(a) Einsatz analytischer Verfahren als inhaltliche Verfahren
(b) Detailprüfungen
Wir kategorisierten die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Finanzinformationen auf Segmentebene wie folgt:
- Festlegung der Segmente, für die Finanzinformationen offengelegt werden sollten
- Festlegung der Höhe des mit den offengelegten Informationen verbundenen Risikos
- Festlegung der Prüfungsverfahren, die zwecks Prüfung der Segmentinformationen durchzuführen sind
Prüfungsnachweise
Die ASA führte eine horizontale und vertikale Analyse der Rechnungsabschlüsse im Hinblick auf die offengelegten Segmente durch. Dabei verglich sie die Finanzinformationen der Einrichtung mit folgenden Daten:
- Vergleichsinformationen aus früheren Perioden
- den geplanten Ergebnissen der Einrichtung gemäß den genehmigten Budgets
Wir prüften Einzelheiten einer Transaktionsstichprobe im Zusammenhang mit den Daten der offengelegten Segmente und holten entsprechende Bestätigungen ein, die unseren Anforderungen in Bezug auf „Vollständigkeit, tatsächlichen Eintritt, Richtigkeit und Klassifizierung“ entsprachen. Wir konzentrierten uns auf Transaktionen am Ende des Berichtszeitraums und zu Beginn des folgenden Berichtszeitraums, da diese als Sachverhalte mit erhöhtem Risiko wesentlicher falscher Darstellung gelten.
Wesentliche Prüfungssachverhalte
Die ASA legte die Segmentberichterstattung gemäß ISA 701 als wesentlichen Prüfungssachverhalt fest. Denn diese ist von entscheidender Bedeutung für die Bereitstellung von Informationen über die Leistung der Einrichtung. Sie ist zudem ein Bereich, in dem das Risiko wesentlicher falscher Darstellungen erhöht ist, insbesondere wegen des fachlichen Urteils der Leitungsgremien in Bezug auf die Segmente, über die berichtet werden soll.
Gemäß ISA 701 werden die wesentlichen Prüfungssachverhalte in einem gesonderten Abschnitt des unabhängigen Berichts der Prüferinnen und -prüfer dargelegt. Dies kann eine Beschreibung des wesentlichen Prüfungssachverhalts „Darstellung von segmentalen Finanzinformationen“ umfassen, die Folgendes beinhaltet:
- Die Begründung dafür, warum segmentale Finanzinformationen als wesentlicher Prüfungssachverhalt angesehen werden, indem die Bedeutung der Darstellung solcher Daten für die Beurteilung der Segmentleistung sowie deren Auswirkung auf Transparenz und Rechenschaftspflicht verdeutlicht wird. Durch die Bereitstellung von Finanzinformationen an die Aufsichtsgremien der Einrichtung wird diesen ermöglicht, Leistungen zu beurteilen und die Geschäftsleitung zur Rechenschaft zu ziehen.
- Wie die Offenlegung der segmentalen Finanzinformationen zu behandeln ist, und zwar durch Erläuterung der Methode, die bei der Prüfung der Rechnungsabschlüsse in Bezug auf die offengelegten Segmente zur Anwendung kam, und einen kurzen Überblick über die eingesetzten Verfahren.
Bericht der unabhängigen Prüferinnen und -prüfer
Die ASA erstellte einen ausführlichen Bericht über die Prüfung der Einrichtung (X) gemäß den Internationalen Prüfungsnormen und den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Einrichtung sowie in Übereinstimmung mit deren Finanzvorschriften. Der Bericht enthielt:
- einen Bericht über den Rechnungsabschluss für das am 31. Dezember 2024 endende Finanzjahr gemäß ISA 700, wobei wesentliche Prüfungssachverhalte gemäß ISA 701 gesondert dargestellt wurden.
- eine Zusammenfassung der Feststellungen aus der Prüfung der Rechnungsführung sowie der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die der Führungsebene und den Leitungsgremien („Programm- und Haushaltsausschuss“) übermittelt wurde.
Fazit
Die Prüfung der Segmentberichterstattung ist ein wesentlicher Bestandteil von Prüfungen der Rechnungsführung im öffentlichen Sektor, der über die reine Einhaltung von Vorschriften hinausgeht, um für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen. Diese Prüfungen stellen einen ethischen sowie wirksamen Mitteleinsatz sicher und ermöglichen Stakeholdern dabei, die Mittelzuweisung sowie die Ausgabeneffizienz zu beurteilen, die Glaubwürdigkeit der Finanzberichterstattung zu stärken und zu einer soliden Finanzverwaltung beizutragen.