Unabhängigkeit durch Führung
Autor: Zhirayr Mkhitaryan, Mitglied des Kollegiums der ORKB Armenien, Doktor der Wirtschaftswissenschaften
Disclaimer: Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind jene des Autors und stellen nicht unbedingt die Ansichten der ORKB Armenien dar.
Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2007 ist die Deklaration von Mexiko über ORKB-Unabhängigkeit ein Meilenstein für die Stärkung der Unabhängigkeit von Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) weltweit. Durch die Festlegung von acht Grundsätzen wurde ein globaler Konsens etabliert: Unabhängigkeit ist unerlässlich für eine glaubwürdige staatliche Finanzkontrolle.
Die Grundsätze der Deklaration konzentrieren sich jedoch weitgehend auf die externe und negative Dimension von Unabhängigkeit – also darauf, was andere (Parlament, Regierung) tun oder unterlassen müssen. Gesetzgeber sollten ORKB ein breites Aufgabengebiet, finanzielle und operative Autonomie sowie uneingeschränkten Zugang zu Informationen gewähren. Regierungen sollten sich nicht unangemessen in die vorgegebenen Bereiche einmischen. Diese Schutzmaßnahmen sind nach wie vor unabdingbar, insbesondere in Kontexten, in denen viele ORKB weltweit immer noch direktem externen Druck ausgesetzt sind.
Das ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Die interne und positive Dimension von Unabhängigkeit – wie ORKB institutionell gestaltet und geführt werden – ist ebenso wichtig. Bei Unabhängigkeit geht es nicht nur um externe Garantien, sondern auch um interne Widerstandsfähigkeit. Institutionen, denen klare Kontrollmechanismen fehlen, können unter Umständen nicht unabhängig handeln oder als unabhängig wahrgenommen werden – selbst wenn externe Schutzmaßnahmen vorhanden sind.
Eine kürzlich durchgeführte Reform des Führungsmodells der ORKB Armenien veranschaulicht, wie diese Dimension operationalisiert werden kann. Zuvor bestand ihr Kollegium aus sieben Mitgliedern – allesamt ins Tagesgeschäft eingebundene Führungskräfte, die jeweils verschiedene Prüfteams und Projekte koordinierten. Heute hat das Kollegium auch nicht-exekutive Mitglieder, die nicht am Tagesgeschäft beteiligt sind. Diese Mitglieder haben die Mehrheit im Kollegialorgan. Vier Kollegialausschüsse sorgen nun für eine strukturierte Aufsicht:
- Exekutivausschuss – bestehend aus dem Vorsitz und zwei Kollegialmitgliedern Die beiden Mitglieder koordinieren jeweils die Abteilung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und für Prüfungen der Ordnungs- und Rechtmäßigkeit.
- Qualitätsausschuss – bestehend aus drei nicht-exekutiven Kollegialmitgliedern, die alle Phasen der Prüfungsprojekte von der Planung bis zur Berichterstattung überwachen.
- Ethikausschuss – bestehend aus drei nicht-exekutiven Kollegialmitgliedern, die für die ethische Aufsicht über die gesamte Institution zuständig sind.
- Prüfungsausschuss – bestehend aus drei nicht-exekutiven Kollegialmitgliedern, welche die internen Verfahren der ORKB überwachen.
Dieses System der intrainstitutionellen Kontrollmechanismen – sowohl horizontal (zwischen den Kollegialausschüssen) als auch vertikal (zwischen dem Kollegium und der Führungsebene) – fügt eine zusätzliche Schutzebene hinzu und stärkt die Unabhängigkeit der ORKB.
Fast zwei Jahrzehnte nach der Deklaration von Mexiko ist es an der Zeit, zu fragen: Sollten wir sie um einen „neunten Grundsatz“ erweitern, der die interne Dimension der Unabhängigkeit durch die Führungsweise der Behörde sicherstellt?