Pflichten und Befugnisse der staatlichen Prüfkommission Thailand bei Verwaltungsstrafen
von: Professorin Dr.in Orapin Phonsuwan Sabyeroop
Die Inspiration für das Konzept dieses Artikels „Pflichten und Befugnisse der staatlichen Prüfkommission Thailand bei Verwaltungsstrafen“ wurde Überlegungen zu einem ähnlichen französischen Modell entnommen. Professorin Dr.in Orapin Phonsuwan Sabyeroop verfasste nach Abschluss ihres Ph.D.-Studiums an der Universität Paris II einen Artikel mit dem Titel „Control of Budget Enforcement and Fiscal Administration by Judicial Bodies in the French Public Finance System“ (dt. etwa „Prüfung des Haushaltsvollzugs und der Steuerverwaltung durch die Justizbehörden im öffentlichen Finanzsystem Frankreichs“). Thailand übernahm dieses Konzept, passte es allerdings an den damaligen Kontext des Landes an. Da es nicht möglich war, schnell und zeitgerecht einen Gerichtshof einzurichten, führte Thailand ursprünglich das Modell eines Ausschusses, bzw. den Prüfungsausschuss, ein, um diese Grundsätze durchzusetzen, bevor in weiterer Folge ein Gerichtssystem nach dem Vorbild Frankreichs ausgebildet werden sollte.
Das Konzept der Steuer- und Finanzdisziplin schien erstmals im Jahr 1997 in der Verfassung des Königreichs Thailand auf. Diese skizzierte das Kernstück des Verfassungsgesetzes über die Prüfung der Staatsfinanzen, einschließlich der Befugnisse sowie Pflichten des Prüfungsausschusses und des Komitees für Haushalts- und Finanzdisziplin. Dazu gehörte insbesondere die Festsetzung der Kriterien und Methoden für die Prüfung der Haushalts- und Steuerdisziplin, die Festlegung von Verwaltungsstrafen und die Urteilsfindung als oberstes Organ bei Disziplinar-, Haushalts- sowie Steuerdelikten.
Mit der Verabschiedung des Organgesetzes über die staatliche Finanzkontrolle, B.E. 2542 (1999) wurde der Prüfungsausschuss als Überwachungsorgan und höchstes Entscheidungsgremium bei Delikten im Bereich der Haushalts- und Steuerdisziplin errichtet. Das Komitee für Haushalts- und Steuerdisziplin war für das Zusammentragen und die Vorabprüfung von Sachverhalten zuständig, bevor diese dem Prüfungsausschuss zwecks Disziplinarmaßnahmen vorgelegt wurden. Gemäß der Regelungen des Prüfungsausschusses zur Haushalts- und Steuerdisziplin aus dem Jahr 2001 wurden die Strafen für Personen, die eines Delikts im Bereich der Haushalts- und Steuerdisziplin schuldig gesprochen wurden, wie folgt gestaffelt:
- Erste Stufe: eine Geldstrafe bis zu maximal einem Monatsgehalt.
- Zweite Stufe: eine Geldstrafe in Höhe von zwei bis vier Monatsgehältern.
- Dritte Stufe: eine Geldstrafe in Höhe von fünf bis acht Monatsgehältern.
- Vierte Stufe: eine Geldstrafe in Höhe von neun bis zwölf Monatsgehältern.
Diese Strafen wurden proportional zur Beschaffenheit der jeweiligen Delikte gewählt, wobei die Höchststrafe maximal zwölf Monatsgehälter beträgt.
Infolge der Kundmachung der Verfassung des Königreichs Thailand aus dem Jahr 2007 wurde der Begriff „Haushalts- und Steuerdisziplin“ auf „Finanz-, Steuer- und Haushaltsdisziplin“ geändert. Diese Änderung verlangte die Verabschiedung von staatlichen Finanz- und Steuergesetzen, um ein Rahmenwerk für die Steuer- und Finanzdisziplin zu schaffen. Bis zum letzten Tag, an dem diese Verfassung in Kraft war, hatte das Parlament jedoch kein einziges staatliches Finanz- und Steuergesetz verabschiedet.
In diesem Zeitraum wurde die Definition von „Finanz- und Steuerdisziplin“ ausgeweitet auf „Grundsätze für die mittelfristige Finanzplanung, Ertragsmanagement, Leitfäden für die Budgetierung der Staatsausgaben, Finanz- und Vermögensverwaltung, Rechnungsführung, öffentliche Gelder, Schuldenübernahme oder Geschäfte, welche die Vermögenswerte oder Finanzverbindlichkeiten des Staats binden, Kriterien für die Bildung von Notfall- oder erforderlichen Rücklagen und sonstige verwandte Tätigkeiten. All dies sollte auf der Grundlage der Grundsätze Nachhaltigkeit, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und soziale Gerechtigkeit als Rahmenwerk für das Ertragsmanagement und die Ausgabenkontrolle dienen.“ Dabei wurde die Erweiterung der Befugnisse des Komitees für Finanz- und Steuerdisziplin, Urteile über finanzielle Handlungen von Staatsbediensteten zu fällen, anvisiert.
Die Verfassung des Königreichs Thailand aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass der Staat eine strikte Finanz- und Steuerdisziplin einzuhalten hat, um die Stabilität und Nachhaltigkeit der staatlichen Steuer- und Finanzlage gemäß dem Gesetz über die Steuer- und Finanzdisziplin zu gewährleisten. Dies führte zur Verabschiedung des Gesetzes über die staatliche Steuer- und Finanzdisziplin aus dem Jahr 2018, welches das Rahmenwerk für die staatlichen Steuer- und Haushaltstätigkeiten, die Steuerdisziplin in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben (sowohl Budget- als auch außerbudgetäre Mittel), die Verwaltung des Staatsvermögens und der Staatskasse sowie die Verwaltung des öffentlichen Schuldenstands behandelt. Dieses Gesetz dient als Grundlage für die Beibehaltung der staatlichen Finanz- und Steuerstabilität sowie für die Minimierung des Risikos von Ausgaben, die zu keinen nachhaltigen Vorteilen oder zur übermäßigen Verschuldung des Landes führen. Darüber hinaus präzisiert das Gesetz, dass bei im Gesetz definierten vom Staat begangenen Delikten im Bereich der staatlichen Finanz- und Steuerdisziplin Verwaltungsstrafen gemäß dem verfassungsrechtlichen Gesetz über die staatliche Finanzkontrolle aus dem Jahr 2018 verhängt werden. Mit diesem Gesetz wurde das Komitee für Haushalts- und Steuerdisziplin abgeschafft, die Befugnis des Prüfungsausschusses, Verwaltungsstrafen zu verhängen, jedoch beibehalten. Die ORKB-Leitung schlägt diese vor. Dazu zählen unter anderem:
- Disziplinarstrafen
- Öffentliche Verwarnungen
- Verwaltungsstrafen
Bei der Prüfung von Verwaltungsstrafen berücksichtigt die staatliche Prüfkommission den Schweregrad des Delikts sowie den dadurch verursachten Schaden. Die Verwaltungsstrafe darf maximal zwölf Monatsgehälter der sanktionierten Person ausmachen. Gegen diese Entscheidungen kann innerhalb von neunzig Tagen ab Erhalt des Beschlusses Berufung beim Obersten Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Das Verfahren zur Verhängung von Verwaltungsstrafen ermöglicht es den beteiligten Parteien, unter Beachtung der Grundsätze der Berufung und der Urteilsaufhebung Argumente zu bringen, Einspruch zu erheben und ihre Beweise vorzulegen. Die staatliche Prüfkommission bestimmte Kriterien und Methoden für die Prüfung von Delikten im Bereich der staatlichen Steuer- und Finanzdisziplin gemäß den Vorschriften der staatlichen Prüfkommission über die Urteilsfindung bei Delikten im Bereich der staatlichen Finanz- und Steuerdisziplin aus dem Jahr 2019 und im Einklang mit dem Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört die Sicherstellung, dass das Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgewickelt, öffentlich kommuniziert, auf seine Qualität kontrolliert und unparteilich darüber geurteilt wird.
Zudem garantiert die ORKB Thailand die Unabhängigkeit ihrer Bediensteten (gemäß dem Grundsatz der Unabhängigkeit der ORKB-Mitglieder), stellt den freien Informationszugang sicher und verhindert die Doppelbestrafung (gemäß dem Grundsatz der Nicht-Kumulierbarkeit von Strafen). Das Organgesetz über die staatliche Finanzkontrolle aus dem Jahr 2018 legt auch fest, dass die Verfahren für Delikte im Bereich der staatlichen Finanz- und Steuerdisziplin ausgesetzt werden, wenn die bzw. der Beschuldigte stirbt oder wenn die Verfahren für staatliche Disziplinardelikte im Bereich Finanz- und Steuerdisziplin nicht innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Begehung des Delikts abgeschlossen werden (gemäß dem Grundsatz einer angemessenen Dauer).
All diese Verfahren zur Prüfung von Delikten im Bereich der staatlichen Finanz- und Steuerdisziplin stützen sich gemäß dem Grundsatz der Rechtsgrundlage für die Zuständigkeitsregelung auf gesetzliche Bestimmungen. Der Prüfungsausschuss übt keine Befugnisse aus, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.Diese Vorgehensweisen zeigen, dass Thailand die Grundsätze der INTOSAI-P 50 einhält, wobei sich einige Aspekte eindeutig in den Gesetzen zur staatlichen Finanzkontrolle wiederfinden, während andere in allgemeinen Gesetzen, die ebenfalls zur Anwendung kommen, verankert sind. Es ist zu hoffen, dass diese Grundsätze zu bedeutendem Fortschritt bei der Kontrolle und Prüfung der staatlichen Finanz- und Steuerdisziplin führen wird und dass sich die ORKB Thailand von einer unabhängigen Organisation künftig zu einer eher gerichtsähnlichen Einrichtung entwickeln wird.
Über die Autorin
Professorin Dr.in Orapin Phonsuwan Sabyeroop ist derzeit als Kommissarin der staatlichen Prüfkommission Thailand tätig. Mit einem umfassenden akademischen Hintergrund, zu dem ein Bachelor und ein Master in Rechtswissenschaften, ein Master mit Spezialisierung auf Steuerrecht, ein Fortgeschrittenenzertifikat in Steuerrecht und ein Doktor in Rechtswissenschaften zählen, liegt ihre Expertise in umfassender Forschung und Wissenschaft begründet. Als Professorin der Rechtswissenschaften und Leiterin des Instituts für öffentliches Recht an der Universität Thammasat, wo sie für eine neue Generation an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Bereich der Feinheiten des Steuerrechts und der steuerlichen Maßnahmen als Mentorin fungierte, trug sie wesentlich zur juristischen Ausbildung und Forschung bei.