Umsetzung der GAO-Empfehlungen und Prüfungsnachkontrolle

Quelle: U.S. GAO File Photo | www.gao.gov

Autorin: Elizabeth M. Mixon, U.S. GAO

Aus den Tätigkeiten der Obersten Rechnungskontrollbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (vom Englischen „Government Accountability Office“ kurz GAO) gehen regelmäßig Empfehlungen für die Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit staatlicher Programme hervor, die zu messbaren Einsparungen und Verbesserungen führen. Seit dem Finanzjahr (FJ) 2002 führten die Tätigkeiten des GAO zu einem finanziellen Nutzen in Höhe von 1,38 Bio. USD und zu über 28.000 Programm- und operativen Nutzen, die zur Änderung von Gesetzen, zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und anderer Leistungen sowie zur Förderung einer besseren Verwaltung im gesamten Staatsapparat beitrugen. Im FJ 2023 allein brachten die Tätigkeiten des GAO einen finanziellen Nutzen in Höhe von 70,4 Mrd. USD ein. Das entspricht einem Ertrag von ca. 84 USD für jeden in das GAO investierten Dollar. Das GAO zeigte auch 1.220 andere Nutzen auf, die nicht monetär gemessen werden können, jedoch zu Programm- und operativen Nutzen im gesamten Staatsapparat führten. Zu den jüngsten Errungenschaften zählen zum Beispiel:

  • Die Rückzahlung unausgeschöpfter COVID-19-Hilfsfinazierung in Milliardenhöhe: Seit März 2020 hat der Kongress über 4,6 Bio. USD zur Verfügung gestellt, um das Land bei der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie sowie bei deren Bewältigung zu unterstützen. Im Februar 2023 berichteten wir, dass die Bundesbehörden mit Stand vom Januar 2023 über 90,5 Mrd. USD dieser Mittel nicht ausgeschöpft hatten. Wir informierten den Kongress monatlich über die Konten bestimmter Behörden mit unausgeschöpfter Finanzierung. Im Juni 2023 bediente sich der Kongress dieser Information, als er den Fiscal Responsibility Act 2023 verabschiedete. Dieser schrieb bestimmten Behörden vor, der Staatskasse ca. 27,1 Mrd. USD dieser unausgeschöpften Mittel zurückzuzahlen. (GAO-23-106647)
  • Die Verbesserung der Aufsicht über die Zentren für gemeinschaftliches Wohnen des US-amerikanischen Kriegsveteranenministeriums: Das Kriegsveteranenministerium (vom Englischen „Veterans Affairs“ kurz VA) versorgt fast 9.000 Veteraninnen und Veteranen pro Tag in 134 vom VA betriebenen Pflegeheimen, den sogenannten Zentren für gemeinschaftliches Wohnen. Im Jahr 2021 empfahlen wir dem VA, die Pflege stärker zu überwachen sowie Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Zentren nachzugehen. Im FJ 2023 setzte das VA diesbezüglich mehrere Schritte. So verbesserte das VA die Kennung dieser Zentren im elektronischen System, das es zur Überwachung der Patientensicherheit verwendet. Nun kann das VA verlässlich ausfindig machen, wo Probleme hinsichtlich der Patientensicherheit auftreten, und die Aufsicht über diese Zentren verbessern. (GAO-22-105142, GAO-22-104027)

Ca. 60 Prozent unserer Produkte enthalten Empfehlungen. Seit dem Jahr 2014 gaben wir jährlich durchschnittlich fast 1.300 Empfehlung ab. Es liegt im Ermessen des Kongresses und der Leitung der geprüften Behörden, ob unsere Empfehlungen umgesetzt werden. Im Laufe der letzten 10 Jahre wurden durchschnittlich ca. 77 Prozent unserer Empfehlungen umgesetzt. Wir legen Wert auf die Nachkontrolle unserer Empfehlungen, um sicherzustellen, dass diese erfolgreich und zeitgerecht umgesetzt werden. 

Zusammenarbeit mit dem Kongress

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Der Kongress spielt eine zentrale Rolle für die Aufsicht und die Beibehaltung des Fokus auf unseren Empfehlungen, damit diese umgesetzt werden und die gewünschten Ergebnisse erzielen. Wir erstatten dem Kongress nicht nur Bericht über den Stand der Empfehlungen, sondern besprechen auch Strategien zur weiteren Umsetzung unserer Empfehlungen mit ihm. Zu diesen Strategien zählt auch die Berücksichtigung unserer Empfehlungen für rechtsetzende Maßnahmen. Außerdem kann der Kongress sein Haushalts-, seine Mittelzuweisungs- und Aufsichtsverfahren verwenden, um Behörden einen Anreiz zu bieten, unseren Empfehlungen nachzukommen und deren Fortschritt zu überwachen. So kann der Kongress Anhörungen mit Schwerpunkt auf die Umsetzung der Empfehlungen des GAO abhalten, gegebenenfalls Mittel einbehalten oder andere Maßnahmen ergreifen, um Handlungsanreize zu schaffen. Darüber hinaus könnte der Kongress im Rahmen des Mittelvergabeverfahrens diesbezüglich nachfassen und regelmäßige Updates verlangen.

Zusammenarbeit mit den Behörden

Wir sprechen während und nach der Durchführung unserer Prüftätigkeit laufend mit den Behörden über Möglichkeiten zur Verbesserung der Programmleistung. Dank der Kommunikation mit den Beamtinnen und Beamten der Behörden im Laufe des Prüfungsverfahrens können im Rahmen unserer Tätigkeit ermittelte Mängel sofort behoben werden, ohne auf die Veröffentlichung eines Berichts warten zu müssen. Die unten angeführte Abbildung zeigt, dass die von uns verwendeten Mechanismen einen Akzent auf unsere Empfehlungen legen.

Quelle: Analyse des U.S. GAO | www.gao.gov

Durchsicht und Kommentierung seitens der Behörde. Wir bieten den Beamtinnen und Beamten der Behörde in den meisten Fällen die Möglichkeit, einen Entwurf unseres Berichts, inklusive der Empfehlungen, durchzusehen und zu kommentieren, bevor er veröffentlicht wird. Dank dieser Vorgehensweise können die Beamtinnen und Beamten der Behörde Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen, die sie bereits gesetzt haben oder planen, angeben und wir nehmen diese Schritte gegebenenfalls in den Bericht auf. Sollten die Beamtinnen und Beamten unseren Empfehlungen nicht zustimmen, können sie die Gründe für eine etwaige Meinungsverschiedenheit angeben. Nach Erhalt der Kommentare der Behörde berücksichtigen wir diese inhaltlich, überarbeiten gegebenenfalls den Produktentwurf und legen die Kommentare der Behörden im Endbericht dar.

Berichterstattung der Behörden an den Kongress. Wenn wir der Leiterin bzw. dem Leiter einer Behörde einen Bericht mit Empfehlungen ausstellen, ist diese Beamtin bzw. dieser Beamte gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kongress spätestens 180 Tage nach dem Berichtsdatum eine schriftliche Erklärung über die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen zu unseren Empfehlungen vorzulegen.

Kontaktaufnahme mit Behörden. Mindestens einmal pro Jahr nehmen wir Kontakt mit den Behörden auf, um zu ermitteln, inwieweit sie unsere Empfehlungen umgesetzt haben und ob die Nutzen unserer Tätigkeit zugeschrieben werden können. Im Zuge dessen arbeitet unsere Führungsebene mit den Beamtinnen und Beamten der Behörde zusammen, um die Aufmerksamkeit auf unsere Empfehlungen zu lenken. Zudem aktualisieren unsere Analystinnen und Analysten den Status der Empfehlungen, wenn sie entsprechende Tätigkeiten zu einem bestimmten Thema durchführen.
Berichterstattung über den Status der Empfehlungen. Aktualisierungen der Empfehlungen werden in einer öffentlichen Datenbank (Empfehlungsdatenbank | U.S. GAO), die der Kongress für Aufsichtsanhörungen und Haushaltsberatungen heranziehen kann, veröffentlicht. Darüber hinaus aktualisieren wir den Status der Empfehlungen bei der Vorbereitung von Stellungnahmen für den Kongress und im Rahmen der laufenden diesbezüglichen Tätigkeiten. Die kontinuierliche Beachtung der Empfehlungen ist wichtig, denn die Nichtumsetzung unserer früheren Empfehlungen ist häufig ein wesentlicher Faktor, der dazu führt, dass Probleme so weit eskalieren, dass sie zu Hochrisiko-Angelegenheiten werden.

Berichterstattung über offene Empfehlungen

Zusätzlich zu diesen Prozessen heben wir kritische, nicht umgesetzte Empfehlungen, die unserer Meinung nach vom Kongress und den Behörden beachtet werden sollten, in unseren charakteristischen Berichten hervor, unter anderem in unserem alle zwei Jahre erscheinenden Hochrisikobericht, unseren jährlichen Zersplitterungs-, Überlappungs- und Duplikationsberichten sowie unseren Berichten über den Zustand der öffentlichen Finanzen und in Briefen zu prioritären Empfehlungen an Behördenleiterinnen bzw. -leiter.

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Hochrisikobericht: Wir veröffentlichen alle zwei Jahre Berichte zur Aktualisierung unserer Hochrisikoliste, die staatliche Tätigkeiten mit hoher Anfälligkeit für Betrug, Verschwendung, Missbrauch und Misswirtschaft oder Umstrukturierungsbedarf auflistet. Wir treffen uns regelmäßig mit dem Office of Management and Budget (dt. etwa „Amt für Verwaltung und Haushaltswesen“) und den Finanzleiterinnen bzw. -leitern der Behörden, um den Fortschritt der Behörden im Umgang mit diesen Hochrisikoangelegenheiten zu erörtern. Im April 2023 berichteten wir jüngst, dass die Behörden Hunderte unserer offenen Empfehlungen umsetzen müssen, um dauerhafte Lösungen für 37 Hochrisikobereiche zu finden, und dass in manchen Fällen dafür rechtsetzende Maßnahmen notwendig sind.(1)

Zersplitterungs-, Überlappungs- und Duplikationsbericht: Jedes Jahr erstatten wir den Behörden und dem Kongress Bericht über Möglichkeiten zum Abbau von Zersplitterung, Überlappung und Duplikation in staatlichen Programmen, inklusive Möglichkeiten für Behörden, Geld zu sparen und Einnahmen zu erhöhen. Mit Stand vom April 2023 hatten der Kongress und die Behörden 1.383 (73 Prozent) der 1.885 Angelegenheiten und Empfehlungen vollständig oder teilweise aufgegriffen. Davon wurden 1.239 vollständig und 144 teilweise erledigt bzw. umgesetzt.(2)

Bericht über den Zustand der öffentlichen Finanzen: Jedes Jahr geben wir einen Bericht über den Zustand der öffentlichen Finanzen heraus, in dem die aktuelle Finanzlage der Bundesregierung und ihr zukünftiger finanzpolitischer Kurs, bei gleichbleibendem politischen Kurs und unveränderten Erträgen sowie Programmausgaben, untersucht werden. In der Vergangenheit berichteten wir, dass sich das Land auf einem unnachhaltigen finanzpolitischen Kurs befindet, der durch ein Ungleichgewicht zwischen Ausgaben und Erträgen verursacht wird.(3) Die Umsetzung unserer Empfehlungen kann zur Verringerung des Defizits beitragen, wobei diese Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um das erhebliche haushaltspolitische Ungleichgewicht des Landes zu beseitigen. Seit 2017 empfehlen wir dem Kongress die Ausarbeitung eines Plans, um den Staat auf einen langfristig nachhaltigen finanzpolitischen Kurs zu bringen, auf dem die staatlichen Ausgaben und Erträge langfristig zu einer stabilen oder abnehmenden Schuldenquote der Öffentlichkeit gemessen am BIP führen.

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Briefe zu prioritären Empfehlungen: Seit 2015 übermitteln wir den Leiterinnen und Leitern der Ministerien oder Behörden jährlich Briefe zu prioritären Empfehlungen, in denen wir Empfehlungen, die zu großen Einsparungen, verbesserter Entscheidungsfindung im Kongress oder der Exekutive zu wichtigen Themen, der Beseitigung von Misswirtschaft, Betrug und Missbrauch oder der Sicherstellung, dass Programme Gesetze einhalten und Mittel rechtmäßig verwendet werden, führen könnten, hervorheben. In diesen Briefen sind nicht all unsere Empfehlungen enthalten. Darin werden Empfehlungen hervorgehoben, die unserer Meinung nach von den Behördenleiterinnen und -leitern als Priorität angesehen werden sollten. 

Da die öffentliche Hand weiterhin unter finanziellem Druck steht, müssen auch der Kongress und die Behörden die Effizienz sowie Wirksamkeit staatlicher Programme und Tätigkeiten erhöhen. Unsere Empfehlungen bieten eine große Chance, die finanzpolitische Lage der öffentlichen Hand zu verbessern, der Öffentlichkeit besser zu dienen und staatliche Programme effizienter sowie wirksamer zu gestalten.

Fußnoten
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