Die Weiterentwicklung des Ehrenrats des Verhaltenskodex: Stärkung der Rechtsprechung der ORKB Indonesien

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Autorenschaft: Sherlita Nurosidah, Teguh Widodo (ORKB Indonesien)

Einleitung

Das Streben nach einem hohen Niveau der ethischen Gewissheit ist tief verwurzelt im Arbeitsalltag staatlicher Institutionen. Auf globaler Ebene verfügt die INTOSAI über ISSAI 130 zum Pflichten- und Verhaltenskodex, die betont, wie wichtig es ist, innerhalb der ORKB ein Ethikkontrollsystem einzuführen. Das System erfüllt nicht nur ethische Anforderungen, sondern beinhaltet auch andere Programme, wie Risikoermittlung, -analyse, -minderung, Unterstützung im Bereich Ausbildung, Prüfung von Fehlverhaltensanschuldigungen und Schutz von Verdächtigen. ORKB weltweit wetteifern darum, ein zufriedenstellendes Managementklima zu schaffen und die erwartete Moral proaktiv zu gewährleisten. Auch die ORKB Indonesien bildet keine Ausnahme und glaubt an die Wahrung dieser Werte.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 15 aus dem Jahr 2006 über die Badan Pemeriksa Keuangan, bzw. die ORKB Indonesien, kommen verschiedene Durchsetzungsinstrumente zur Integritätswahrung zum Einsatz. Das Gesetz war wesentlich für die frühzeitige Einführung des Verhaltenskodex und des Ehrenrates für den Verhaltenskodex der ORKB Indonesien (Majelis Kehormatan Kode Etik; kurz MKKE).

Im Jahr 2007, verabschiedete die ORKB Indonesien die Regelung Nr. 2 aus dem Jahr 2007 zur Regelung des Verhaltenskodex und des MKKE. Es ist wichtig, ein günstiges Umfeld, das von Vertrauen, Respekt und Fairness geprägt ist, zu fördern. Die ORKB Indonesien stellt auch mehrere Instrumente zur Verfügung, um Verdachtsfälle von Verstößen gegen den Verhaltenskodex zu melden, zum Beispiel das technologische Hinweisgeber-System und Möglichkeiten, Fehlverhalten zu melden (Nurosidah, 2024).

In diesem Beitrag wird die Weiterentwicklung der Regelung der ORKB Indonesien zum MKKE, die darauf abzielte, die Rechtsprechung der ORKB Indonesien zu stärken, erörtert.

Die Weiterentwicklung des MKKE

Der MKKE wurde erstmals mit der Regelung der ORKB Indonesien Nr. 2 aus dem Jahr 2007 über den Verhaltenskodex eingerichtet. Der Verhaltenskodex beinhaltet eine Reihe von Normen, die mit den Grundwerten, das heißt Unabhängigkeit, Integrität und Professionalität, übereinstimmen. Er skizziert die Verpflichtungen und Verbote, denen jedes Mitglied der Direktion sowie jede Prüferin bzw. jeder Prüfer der ORKB Indonesien bei der Erfüllung ihrer bzw. seiner Aufgaben Folge leisten muss. Der MKKE ist ein von der ORKB Indonesien eingerichteter Rat zur Durchsetzung ihres Verhaltenskodex. Der aus Direktionsmitgliedern der ORKB Indonesien, Praktikerinnen und Praktikern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende MKKE prüft sämtliche Hinweise auf Integritätsverstöße, auf die Direktionsmitglieder sowie Prüferinnen und Prüfer unter Umständen stoßen könnten, um eine solide Grundlage für die Wahrung der Rechtsprechung zu schaffen.

Der Verhaltenskodex der ORKB Indonesien wurde dann in den Jahren 2011, 2016 und zuletzt 2018 durch die Regelungen der ORKB Indonesien Nr. 2, 3 und 4 bedarfsweise novelliert.

Dadurch unterlag der MKKE nach 2007 in den Jahren 2011, 2016 und 2018 jeweils separaten Regelungen. Die Änderungen sollten die Weiterentwicklung und die Bedürfnisse der Organisation widerspiegeln. Der MKKE unterliegt momentan der Regelung der ORKB Indonesien Nr. 5 aus dem Jahr 2018.

Quelle: Regelung der ORKB Indonesien Nr. 5 aus 2018

Die Regelungen des MKKE wurden weiterentwickelt, um mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der Ethik Schritt zu halten und sicherzustellen, dass der Rat sein Mandat zur Wahrung der Werte der Direktion sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ORKB Indonesien wirksam erfüllen kann. Gemäß der ersten Regelung überwachte das MKKE die Umsetzung der Pflichten und Befugnisse nur bei Direktionssitzungen. In jüngster Zeit wurde der Aufgabenbereich jedoch auf die Festlegung der Prüfungspolitik, die Aufgaben des Generalsekretariats, unterstützende Funktionen und andere Angelegenheiten, die von der ORKB entschieden werden müssen, erweitert. Der Rat betonte ebenfalls, dass staatliche Interessen Vorrang vor persönlichen oder Gruppeninteressen haben – ein wesentliches Element für die Wahrung der Rechtsprechung. Diese Änderungen haben das Vermögen des Rats erhöht, ethische Normen aufrechtzuerhalten und in der ORKB Indonesien eine Kultur des ethischen Verhaltens zu fördern.

Der MKKE hat fünf Mitglieder und bietet Raum für offene Diskussionen mit externen Parteien. Durch die Änderungen der Regelungen wurde die Anzahl an MKKE-Mitgliedern aus der Wissenschaft von einer auf zwei Personen erhöht und die Anzahl an Mitgliedern aus der ORKB-Direktion wurde von drei auf zwei Personen gesenkt. Die Mitglieder, mit Ausnahme der ORKB-Direktion, müssen mindestens 50 Jahre alt sein – eine Änderung gegenüber dem bisherigen Mindestalter von 35 Jahren. Diese geänderten Mitgliedschaftsvoraussetzungen sollen zu maßgeblichen und reifen Entscheidungen führen. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Bestellung der MKKE-Mitglieder aus der Direktion auf 2,5 Jahre umgestellt wurde und sie einmal wiederbestellt werden können. Zudem dürfen Direktionsmitglieder keiner politischen Partei angehören. Sie dürfen keine Doppelpositionen innehaben und nicht in anderen staatlichen Stellen, die Staatsfinanzen verwalten, und privatwirtschaftlichen Unternehmen angestellt sein.

Die Entscheidungen des MKKE sind endgültig und bindend, im Gegensatz zu früheren Regelungen, unter denen eine Legitimierung durch eine Direktionssitzung notwendig war. Auch die Mindestanzahl für die Beschlussfähigkeit wurde von drei auf vier Mitglieder erhöht, wodurch die Entscheidungsfindung gewandter wurde. Der MKKE wurde in Bezug auf seinen Rang, sein Management, seine Verwaltung und Leistung gestärkt. Die ORKB Indonesien hält sich auch bei der Durchführung von Qualitätskontrollen und der Qualitätssicherung an internationale Normen, um ethische Vorgaben einzuhalten.

Die aktuelle Regelung sieht neue Sanktionen für Prüferinnen und Prüfer vor, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen und dem Team oder der Abteilung schaden. Ihnen werden unmittelbar leichte Sanktionen auferlegt, zum Beispiel, dass sie ein Jahr lang nicht prüfen dürfen (mit einer Bewährungsfrist von sechs Monaten). Die neue Regelung scheint strenger zu sein als frühere Regelungen, die nur schriftliche Verwarnungen vorsahen und diese im System erfassten. Sie kategorisiert Sanktionen in leicht, mittelschwer und schwer. Eine mittelschwere Sanktion wird für Fehlverhalten verhängt und beinhaltet ein bis zwei Jahre Prüfungsverbot. Ein mindestens dreijähriges oder sogar ein dauerhaftes Verbot, als Prüferin bzw. Prüfer tätig zu sein, ist ein Beispiel für eine schwere Sanktion. Es wird erwartet, dass die Neufassung zu mehr Durchsetzungskraft führt. 

Für eine detaillierte Erläuterung zu den Regelungsnovellen, werfen Sie einen Blick in den verlinkten Anhang.

Das Ermittlungsverfahren bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex

Das Ermittlungsverfahren bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex unterliegt ebenfalls der Regelung der ORKB Indonesien Nr. 5 aus dem Jahr 2018. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen zur Integritätsstärkung durch Bestrafung der Täterinnen und Täter sowie die Schaffung einer Abschreckungswirkung. Ermittlungsverfahren sollten mit dem Ziel durchgeführt werden, mutmaßliche Integritätsverstöße aufzudecken. Das Verfahren dient der Untersuchung bzw. Entscheidung, ob Verstöße gegen den Verhaltenskodex nachgewiesen werden können, und der Sanktionierung. Das Ermittlungsverfahren des MKKE und der Generalinspektion der ORKB Indonesien kann wie folgt zusammengefasst werden: 

Quelle: Regelung der ORKB Indonesien Nr. 5 aus 2018

Das Ermittlungsverfahren wurde kürzlich als eine der Unterkomponenten in das Integritätsmanagement-Rahmenwerk der ORKB Indonesien, das Anfang 2024 herausgegeben wurde, aufgenommen. Das Rahmenwerk umfasst Strategien und Richtlinien zur Aufrechterhaltung der Integrität innerhalb der Einrichtung. Dazu gehören der Aufbau einer integren Organisationskultur und die umfassende sowie messbare Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Integritätsverstößen. Es umfasst alle Komponenten und Initiativen des Integritätsmanagements, die derzeit von der ORKB umgesetzt bzw. entwickelt werden.

Fazit

Die Ausbildung einer Kultur, die im Einklang mit ISSAI 130 Integrität, Unabhängigkeit, Kompetenz, Professionalität und Rechenschaftspflicht in den Vordergrund stellt, erhöht die Chance, ethische Grundsätze zu wahren. Bei der Durchsetzung ethischer Grundsätze sollten Transparenz und moralische sowie berufsständische Werte als Richtschnur für die Entscheidungsfindung dienen – im Allgemeinen und im Speziellen in der ORKB Indonesien. Der Aufbau von Integrität und Vertrauen bildet den Grundstein für solide Beziehungen sowie Zusammenarbeit und befähigt die Organisation, komplexe Herausforderungen glaubwürdig und widerstandsfähig zu bewältigen. Eine von Integrität geprägte Belegschaft weist Engagement, Motivation sowie die Anpassung an die übergeordneten Ziele der Organisation auf und trägt so zu mehr Effizienz, Produktivität und dem Gesamterfolg bei.

Die Gründung des MKKE in der ORKB Indonesien zeugt von der Beharrlichkeit, mit der die Institution ethisches Fehlverhalten bekämpft. Es bringt INTOSAI-Richtlinien mit der Überwachung ethischer Verhaltensweisen in Einklang. Der Einsatz für Integrität innerhalb der Organisation entspricht nicht nur den vom MKKE festgelegten ethischen Richtlinien, sondern stärkt auch die Rolle der ORKB Indonesien als zuverlässige und verantwortungsvolle Hüterin öffentlicher Gelder. Die Synergie zwischen der Integrität der Organisation und den vom MKKE getragenen Grundsätzen fungiert im Grunde als Eckpfeiler für ein widerstandsfähiges und ethisch korrektes institutionelles Rahmenwerk. Die sich ständig ändernden Regelungen für das MKKE gehen mit der Weiterentwicklung anderer Strategien einher. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass in absehbarer Zukunft eine weitere Änderung im Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Regelung erfolgen wird, insbesondere im Hinblick auf die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 20 aus dem Jahr 2023 über Staatsbedienstete. 


Über die Autorenschaft

Sherlita Nurosidah ist Absolventin der Universität Birmingham, Vereinigtes Königreich, und der Universität Brawijaya, Indonesien. Bis heute schreibt Sherlita aktiv für akademische Zeitschriften und verfasst Konferenzbeiträge zu verschiedenen Themen: zum Beispiel Rechnungslegung, staatliche Finanzkontrolle, Wirtschaftsfragen, Flypaper Effects, nachhaltige Energie, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit sowie Rechtswissenschaft. 

Teguh Widodo ist derzeit als Inspektor für Integritätsdurchsetzung beim Generalinspektorat der ORKB Indonesien tätig. Er promovierte im Jahr 2017 an der School of Government der Universität Birmingham, Vereinigtes Königreich, im Bereich Budgetierung. 

Quellenangaben
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