Die Unabhängigkeit von Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) wird definiert als die Fähigkeit, Aufgaben objektiv sowie wirksam zu erfüllen, und der Schutz vor äußeren Einflüssen. Diese Unabhängigkeit oder ein erforderliches Maß an Unabhängigkeit muss in der Verfassung verankert sein, Einzelheiten können in Gesetzen festgelegt werden und ein unabhängiges Prüfungsmandat muss gewährleistet sein (Deklaration von Lima 1977). Organisatorische Unabhängigkeit bezieht sich auf finanzielle und betriebswirtschaftlich-administrative Autonomie (Deklaration von Mexiko, 2007). Sie wird durch die Anwendung wichtiger Grundsätze, verschiedener Mittel und Schutzmaßnahmen, welche Rechenschaftspflicht fördern und Transparenz gewährleisten, erreicht.
Schild: Nepal
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