Im Gesetz über die Oberste Rechnungskontrollbehörde Lettland (ORKB Lettland) heißt es, dass die ORKB Lettland berechtigt ist, Empfehlungen zur Behebung von bei der Prüfung festgestellten Mängeln abzugeben sowie eine Frist, bis zu der die geprüfte Stelle die Beseitigung der Mängel schriftlich bekanntgeben muss, festzusetzen. Im Jahr 2023 feierte die ORKB Lettland ihr 100-jähriges Bestehen. Im Laufe der Zeit verfeinerte sie ihren Ansatz für die Erstellung von Empfehlungen und die Förderung von deren Umsetzung durch die geprüften Stellen.
By: State Audit Office of the Republic of Latvia
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