Der Rechnungshof Burundi möchte seinen Rechtsprechungsauftrag operationalisieren und in Einklang mit den internationalen Normen der Finanzgerichtsbarkeiten bringen

Quelle: Flag – Adobe Stock Images, Tarik GOK; Logo – Cour des comptes Burundi

Autor: Jérôme NTUNZWENIMANA, Richter am Cour des comptes von Burundi

L’auteur, Jérôme Ntunzwenimana

Gemäß Artikel 183 der Verfassung der Republik Burundi, promulgiert am 7. Juni 2018, „wird ein Rechnungshof gegründet, der mit der Überprüfung, Beurteilung und Zertifizierung der Rechnungsführungen aller öffentlicher Einrichtungen betraut ist. Er unterstützt das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsgesetzes.“

Der Rechnungshof ist gemäß dem Rechnungshofgesetz aus dem Jahr 2004 mit drei Hauptaufgaben betraut:

  1. Prüfung der öffentlichen Verwaltung: Der Rechnungshof verfasst Berichte zu Ministerien, Gebietskörperschaften sowie öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Diese Berichte enthalten Empfehlungen;
  2. Auskunft und Unterstützung für öffentliche Behörden: Der Rechnungshof informiert das Parlament über die Ergebnisse seiner Prüfungen, meldet ihm nicht konforme Ausgaben und übermittelt ihm Gutachten zu jedem Haushaltsentwurf; er spricht der Regierung Empfehlungen für die Verbesserung der öffentlichen Verwaltung aus und veröffentlicht seine Berichte auf seiner Website;
  3. Eine Rechtsprechungsaufgabe in Bezug auf die Rechnungsführerinnen und -führer des öffentlichen Sektors, deren Rechnungsführungen er beurteilt. Diese in der Verfassung aus dem Jahr 2018 feierlich bekräftigte Rolle, deren Umsetzung noch aussteht, erfordert insbesondere die Strukturierung des Netzwerks der Rechnungsführerinnen und -führer des öffentlichen Sektors, die exklusiv für die Zahlung öffentlicher Ausgaben zuständig sind, im Sinne des neuen Organgesetzes vom 20. Juni 2022 über die öffentlichen Finanzen, das ebenfalls vorsieht, dass der Rechnungshof den Rechtsprechungsauftrag erfüllt. Der Rechnungshof Burundi setzt sich ab sofort das Ziel, seinen Rechtsprechungsauftrag zu operationalisieren und in Einklang mit den internationalen Normen der Finanzgerichtsbarkeiten zu bringen. Er muss ebenfalls in der Lage sein, seine Rechtsprechungsbefugnisse uneingeschränkt auszuüben, insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Reglementierung.

Die nächsten Etappen seiner Entwicklung bestehen aus vier großen Unterfangen.

  1. Die operative Einführung seines „Strategischen Plans 2023–2029“, der im März 2023 angenommen wurde und drei Achsen hat: (1) die funktionelle, administrative und finanzielle Autonomie des Rechnungshofs ausbilden, (2) die Qualität der Kontrolltätigkeiten steigern und (3) die Bekanntheit und Legitimität des Rechnungshofs erhöhen.
  2. Die Ausführung des Rechtsprechungsauftrags, die in Artikel 183 der Verfassung aus dem Jahr 2018 wiederaufgenommen wurde, muss noch in Gesetze überführt werden (insbesondere in die Gesetzesnovelle vom 31. März 2004 über den Rechnungshof). Dieser Gesetzesentwurf, der dafür sorgen wird, dass Rechnungsführerinnen und -führer des öffentlichen Sektors vor dem Rechnungshof für ihre Rechnungsführung zur Rechenschaft gezogen werden können, wird insbesondere zur Einrichtung eines „Commissariat au droit“ führen, und der Rechnungshof Burundi wird mit Verfahren, die dem gerichtlichen Auftrag sowie seinen anderen Aufträgen inhärent sind, ausgestattet werden. Was die Organe anbelangt, so impliziert der gerichtliche Auftrag, den die Verfassung dem Rechnungshof zuweist, eine organisatorische Neuordnung des Rechnungshofs: Die Kammern des Rechnungshofs sollten branchenspezifisch neu organisiert werden, um die Abdeckung aller öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Zudem wird der Posten der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs geschaffen werden, um die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Rechnungshofs dabei zu unterstützen, den administrativen und finanziellen sowie gerichtlichen Bereich zu leiten.
  3. Überwachung und Evaluierung des ProjektsVision Burundi, Schwellenland im Jahr 2040 und Industriestaat im Jahr 2060“. Laut diesem Dokument, das die Vision der burundischen Regierung im Bereich Entwicklung festlegt und Maßnahmen sowie Strategien im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung festhält, arbeitet der Rechnungshof an der strategischen Überwachung und Evaluierung dieses bedeutenden Entwicklungsplans im Laufe seiner Umsetzung mit.
  4. Stärkung des internationalen Engagements des burundischen Rechnungshofs. Der Rechnungshof möchte mit Fach- und Finanzierungspartnerorganisationen, internationalen Geberorganisationen sowie anderen Akteurinnen und Akteuren der internationalen Rechenschaftspflichtgemeinschaft zusammenarbeiten. Mit verstärkter internationaler Zusammenarbeit möchte der Rechnungshof Burundi bi- oder multilaterale Kooperationsprojekte zum Wissensausbau und -austausch auf regionaler und globaler Ebene umsetzen.
Back To Top