Die ORKB Somalias begrüßt wegweisende Prüfungsgesetzgebung
In einer bahnbrechenden Leistung unterzeichnete der Präsident der Bundesrepublik Somalia, Dr. Hassan Sheikh Mohamud, am 10. September 2023 ein neues Bundesrechnungsprüfungsgesetz. Dieser historische Meilenstein stellt eine mit Spannung erwartete Abkehr vom vorherigen, veralteten Rechtsrahmen dar das 52 Jahre lang die Aufgaben des Amtes des Rechnungshofs der Bundesrepublik Somalia geregelt hatte.
Die Wurzeln dieser bedeutenden Gesetzesänderung lassen sich bis ins Jahr 1962 zurückverfolgen, als die ersten Vorschriften für das Amt des Auditor General von Somalia im Rahmen des Public Financial Management (PFM)-Gesetzes erlassen wurden. Danach trat das Gesetz Nr. 34 von 1972 in Kraft, das speziell für das Büro des Auditor General konzipiert war. Es gelang jedoch nicht, der Institution volle Unabhängigkeit zu gewähren.
Der Weg zur Schaffung eines Prüfungsrahmens des 21. Jahrhunderts in Somalia war mit mehreren Herausforderungen verbunden. Erste Versuche im Jahr 2015, ein Gesetz zu erlassen, wurden vom Parlament gebilligt, aber vom Präsidenten abgelehnt. Ein erneuter Versuch im Jahr 2020 führte zu einer weiteren Zustimmung des Parlaments, jedoch ohne Zustimmung des Präsidenten. Im März 2023 leitete der amtierende Präsident, Dr. Hassan Sheikh Mohamud, die Gesetzgebungsreise ein, indem er den Gesetzentwurf an das Parlament zurückschickte. Dies löste einen umfassenden Revisionsprozess im Ministerkabinett und anschließend im Parlament aus, wo er erfolgreich verabschiedet wurde. Am 10. September 2023 unterzeichnete der Präsident schließlich das Rechnungsprüfungsgesetz und markierte damit einen entscheidenden Moment für die OAG Somalia.
Das neue Rechnungsprüfungsgesetz stellt eine bemerkenswerte Errungenschaft im Hinblick auf die Verbesserung der Rechenschaftspflicht und Transparenz in Somalia dar. Gemäß seinen Bestimmungen erlangte das Büro des Auditor General Autonomie in kritischen Bereichen, einschließlich Personal, Betrieb und Budgets. Das Büro ist gegenüber dem Parlament für die Berichterstattung verantwortlich und unterliegt Prüfungen durch Somalias Ausschuss für öffentliche Finanzen, bekannt als Budget and Finance Committee (BFC).
Eine bemerkenswerte Verbesserung im Rahmen der neuen Gesetzgebung liegt in den Verfahren zur Ernennung und Abberufung des Auditor General. Im Gegensatz zum vorherigen Gesetz (Nr. 34), das die Ernennungsbefugnis ausschließlich dem Präsidenten übertrug, führt das neue Gesetz (Nr. 14) ein strukturierteres System ein. Nach diesem Gesetz empfiehlt der Ministerrat dem Parlament Kandidaten für das Amt des Rechnungsprüfers, woraufhin der Präsident ein endgültiges Dekret erlässt. Die Absetzungsverfahren des Auditor General gemäß diesem Gesetz werden von einem vom Präsidenten ernannten Beratungsausschuss entschieden. Zu den Mitgliedern dieses Ausschusses gehören Vorsitzende der Haushalts- und Finanzausschüsse des Ober- und Unterhauses, zwei amtierende Richter des Obersten Gerichtshofs, der Vorsitzende der Association of Somali Accountants, der Vorsitzende der somalischen Anwaltskammer und der Vorsitzende der erwähnten Union somalischer Zivilgesellschaftsorganisationen als „Somalia Non-State Actors“. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Ansatz für den Entfernungsprozess sicherzustellen.
Die Verabschiedung des Bundesrevisionsgesetzes (Nr. 14) läutete eine neue Ära der Transparenz, Rechenschaftspflicht und institutionellen Unabhängigkeit ein. Diese Entwicklung spiegelt das Engagement der somalischen Regierung wider, die Regierungsführung zu stärken und eine wirksame Aufsicht über die öffentlichen Finanzen sicherzustellen, was letztlich zur sozioökonomischen Entwicklung und Stabilität des Landes beiträgt.