Unter dem Modell der Obersten Rechnungskontrollbehörde (ORKB) mit Rechtsprechungsbefugnis versteht man eine Institution, die alle Prüfungsarten – Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Recht- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen sowie Prüfungen der Rechnungsführung – durchführen kann und darüber hinaus mit der Befugnis ausgestattet ist, formelle Entscheidungen über die Sanktionierung haftbarer Managerinnen und Manager des öffentlichen Sektors zu erlassen, wenn ihre Prüfungserkenntnisse Unregelmäßigkeiten aufzeigen oder wenn solche Unregelmäßigkeiten von einem Dritten an die ORKB herangetragen werden.
Tag: INTOSAI P-50
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